Aktuelle Information zum Corona-Virus (Update 21.02.2021)
Der allgemeine Lockdown wurde bis zum 07.03.2021 verlängert.
Eine Öffnung für Fahrschulen wurde durch die Landesregierung zum 01.03.2021 in
Aussicht gestellt.
Ausnahmen: berufliche Gründe, d.h. bei einem benötigten Führerschein zur Ausübung des Berufs,
darf die Ausbildung auch jetzt stattfinden
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Weitere Informationen:
Ab 01.04.2021 gibt es neue Fragen bei der theoretischen Prüfung. Wir sind auf dem neuesten Stand.
Am 01.04.2021 tritt die neue Automatikregelung B197 in Kraft. Bei Interesse oder Fragen kannst du uns gerne ansprechen
Online anmelden und du erhältst die FahrApp mit E-Book im Wert von 50.- € gratis.
Wir haben eine transparente Preisliste !